
EU-Entgelttransparenzrichtlinie · Praxisleitfaden
Entgelttransparenz ist ein System, kein Bericht.
Die Richtlinie schreibt kein Vergütungsmodell vor. Sie verlangt, dass Ihr Modell erklärbar, konsistent und geschlechtsneutral ist, ob mit oder ohne Tarifvertrag.
Zeitplan
Vier Termine für Ihre Planung.
- 7. Juni 2023
Die Richtlinie (EU) 2023/970 tritt in Kraft.
- 7. Juni 2026
Frist für die Umsetzung in nationales Recht, in Deutschland über eine Neufassung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG).
- 7. Juni 2027
Erste Berichte: ab 250 Beschäftigten jährlich, bei 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre.
- 7. Juni 2031
Erste Berichte für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten.
Sechs Anforderungen im Überblick
Was die Richtlinie von Ihnen verlangt.
Vergütungssystem aufbauen
Sechs Bausteine, ein System.
- 01Stellenbewertung
- 02Jobfamilien & Stellenarchitektur
- 03Gehaltsbänder
- 04Prozesse & Entwicklungskriterien
- 05Führung
- 06Reporting & Equal Pay
Im Fokus · Gehaltsentwicklung
Sieben Wege, Mitarbeitende durch ein Gehaltsband zu entwickeln.
Von festen Stufen bis zu Fit-Scores: jedes Modell bewertet nach Erklärbarkeit, Konsistenz und Neutralität, mit Rechenbeispielen an einem Referenzband von 56.000 € bis 84.000 €.
Die sieben Modelle vergleichenDie Richtlinie belohnt nicht das komplexeste Modell, sondern das, das Sie im Griff haben.