Objektive, geschlechtsneutrale Kriterien
Vergütung und Entwicklung beruhen auf Kriterien, die Sie beschreiben und einheitlich anwenden können.
WeiterlesenDie Richtlinie · Richtlinie (EU) 2023/970
Die Richtlinie verschafft einem Grundsatz Geltung, der seit 1957 besteht (Art. 157 AEUV): gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Sie schreibt kein Vergütungsmodell vor. Sie verlangt, dass Ihr Modell erklärbar, konsistent und geschlechtsneutral ist.
Die Richtlinie stärkt den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen durch Entgelttransparenz und bessere Durchsetzung (Art. 1).
Arbeitgeber brauchen Vergütungsstrukturen, mit denen sich gleichwertige Arbeit anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien vergleichen lässt (Art. 4).
Zum Entgelt gehören das Grundgehalt und alle variablen Bestandteile und Sachleistungen: Boni, Überstundenvergütung, Zulagen, Dienstwagen, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und ähnliche Leistungen (Art. 3).
Wer Unterschiede in den Bonus verlagert, nimmt sie also nicht aus dem Anwendungsbereich heraus. Er macht sie allenfalls leichter über das billige Ermessen des Arbeitgebers begründbar.
Im Überblick
Vergütung und Entwicklung beruhen auf Kriterien, die Sie beschreiben und einheitlich anwenden können.
WeiterlesenVergütungsstrukturen, mit denen sich gleichwertige Arbeit vergleichen lässt.
WeiterlesenBeschäftigte können ihre Entgelthöhe und die Durchschnittswerte nach Geschlecht erfragen.
WeiterlesenFestgelegte Kennzahlen zum Gender Pay Gap, auch je Gruppe von Beschäftigten.
WeiterlesenGemeinsame Entgeltbewertung, wenn ein Unterschied von mindestens 5 % weder begründet noch binnen sechs Monaten behoben ist.
WeiterlesenIst die Vergütung intransparent, trägt der Arbeitgeber die Beweislast.
WeiterlesenZeitplan
Die Richtlinie (EU) 2023/970 tritt in Kraft.
Frist für die Umsetzung in nationales Recht, in Deutschland über eine Neufassung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG).
Erste Berichte: ab 250 Beschäftigten jährlich, bei 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre.
Erste Berichte für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten.