Gehaltsentwicklung · Art. 6

Wie sich Beschäftigte im Band bewegen.

Sind Stellen bewertet und Gehaltsbänder vorhanden, stellt sich die Frage, wie sich Einzelne innerhalb eines Bands bewegen. Erster Hebel: die Einstufung über die Stellenbewertung (Art. 4). Zweiter Hebel: die Entwicklung im Band (Art. 6).

Drei Tests für jede Entwicklungsregel

Art. 6 · EUR-Lex

TestFrage✓ Besteht✕ Besteht nicht
ErklärbarkeitKann ich den Grund klar benennen?„+3,5 %, weil Compa-Ratio 0,92 und Beurteilung 3 → Matrixzelle C2“„Der Marktdruck war dieses Jahr hoch“
KonsistenzKäme eine andere Führungskraft mit denselben Daten zum selben Ergebnis?Stufenaufstieg nach dokumentierter QualifikationBudget nach Gefühl verteilt
NeutralitätIst das Kriterium in seiner Wirkung geschlechtsneutral, nicht nur in der Absicht?Nachgewiesene Beherrschung des StellenprofilsReine Kalenderzeit (Folgen von Elternzeit und Teilzeit)

Der EuGH (Cadman, C-17/05) erkennt die Betriebszugehörigkeit grundsätzlich an, verlangt aber bei ernsthaften Zweifeln eine Rechtfertigung. Der Neutralitätstest setzt das in die Praxis um.

Leistungsbeurteilungen sind das Kriterium, das den Neutralitätstest am häufigsten nicht besteht.

Warum Beurteilungen oft nicht neutral sind

Sieben Wege durch ein Band, von 01 Informiertes Ermessen bis 07 Person-Job-Fit.

Die sieben Modelle

Zwei Grenzfälle

Ein fester Satz je Grade

Maximale Konsistenz, aber keinerlei Differenzierung.

Differenzierung nur über den Bonus

Verschiebt das Problem, statt es zu lösen: Variable Gehaltsbestandteile gehören zum Entgeltbegriff der Richtlinie (Art. 3).