Vergütungssystem aufbauen · Datenbasis

Der Gap ist nur so verlässlich wie die Daten dahinter.

Auskunftsersuchen und Gap-Berichte greifen auf dieselben Zahlen zurück. Führen Sie sie einmal zusammen, an einem Ort, mit einer benannten verantwortlichen Person.

Woher die Daten kommen

HR-System

Beschäftigte, Gesellschaften, Verträge, Arbeitszeit, Abwesenheiten.

Entgeltabrechnung

Grundgehalt, Lohnarten, Zulagen, ausgezahlte variable Vergütung.

Stellenbewertung

Grade, Jobfamilie und Gruppe gleichwertiger Arbeit.

Finanzen und Benefits

Bonusziele, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung, Sachleistungen.

Typische Brüche

  • Entgeltdaten über mehrere Systeme verteilt.
  • Alte oder unbekannte Lohnarten.
  • Zulagen und Sachleistungen uneinheitlich zugeordnet.
  • Teilzeitstunden und Abwesenheitszeiten fehlen.
  • Job-Titel, die nicht zum Stelleninventar passen.

Mindestfelder je beschäftigter Person

  • Pseudonymisierte ID
  • Gesellschaft
  • Grade und Jobfamilie
  • Geschlecht
  • Vertragliche Arbeitszeit / VZÄ
  • Grundgehalt
  • Variable Vergütung (Ziel und ausgezahlt)
  • Zulagen
  • Sachleistungen
  • Eintrittsdatum
  • Zeit in der aktuellen Stelle
  • Abwesenheits- und Teilzeitphasen
  • Kennzeichen Tarifbindung

Was im Bericht als Entgelt zählt

Nach den FAQ der Europäischen Kommission. Die deutsche Umsetzung kann Details anders regeln.

  • Alle Entgeltbestandteile der im Berichtszeitraum Beschäftigten.
  • Sachleistungen, mit ihrem Geldwert angesetzt.
  • Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung, immer.
  • Leistungen, die alle ohne Bedingungen erhalten (etwa Essensgutscheine, Laptops), und bedingungslose freiwillige Leistungen dürfen unberücksichtigt bleiben.
  • Gesetzliche Sozialversicherungsleistungen sind kein Entgelt.

FAQ der Europäischen Kommission zur Entgelttransparenz (EN)

Das Ergebnis

Ein Datensatz an einem Ort, eine benannte verantwortliche Person je Quelle und ein Aktualisierungszyklus, der zum Berichtsjahr passt.

Pseudonymisieren Sie vor der Analyse. Stimmen Sie die Verarbeitung mit dem Betriebsrat und der oder dem Datenschutzbeauftragten ab.