Vor der Einstellung
Entgeltspannen für Bewerbende und keine Fragen zum bisherigen Gehalt.
WeiterlesenRechte & Pflichten · Was wovon abhängt
Die vier Pflichten starten nicht am selben Punkt. Entgeltspannen für Bewerbende brauchen Gehaltsbänder; Auskunftsersuchen und Berichte brauchen Gruppen gleichwertiger Arbeit und eine verlässliche Datenbasis.
Art. 5 · EUR-Lex Art. 6 · EUR-Lex Art. 7 · EUR-Lex Art. 9 · EUR-Lex
| Pflicht | Was sie verlangt | Was vorher bestehen muss | Aufwand | Start |
|---|---|---|---|---|
| Vor der Einstellung (Art. 5) | Entgeltspanne oder Einstiegsentgelt für Bewerbende; keine Fragen zum bisherigen Gehalt | Gehaltsbänder je Stelle; abgestimmte Formulierungen für das Recruiting | Gering | Sofort |
| Zugängliche Kriterien (Art. 6) | Kriterien für Entgelt, Entgelthöhe und Entgeltentwicklung, objektiv und geschlechtsneutral | Ein schriftlich festgelegtes Vergütungssystem und eine Entscheidung, wie viel veröffentlicht wird | Mittel | Nach Prüfung des Vergütungssystems |
| Auskunftsrecht (Art. 7) | Eigenes Entgelt und Durchschnittsentgelt nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit, binnen zwei Monaten | Gruppen gleichwertiger Arbeit, eine verlässliche Datenbasis, ein Antwortprozess mit Verantwortlichen und Fristen | Hoch | Nach der Stellenbewertung |
| Berichterstattung (Art. 9) | Festgelegte Kennzahlen zum Gender Pay Gap, Mittelwert und Median | Gruppen gleichwertiger Arbeit, eine verlässliche Datenbasis, eine Kennzahlendefinition und ein Freigabezyklus | Hoch | Nach der Stellenbewertung |
Auskunftsersuchen und Berichte stehen auf demselben Fundament: Gruppen gleichwertiger Arbeit und eine verlässliche Datenbasis. Bauen Sie es einmal.
| Beschäftigte | Turnus | Erster Bericht |
|---|---|---|
| 250 und mehr | Jährlich | 7. Juni 2027 |
| 150 bis 249 | Alle drei Jahre | 7. Juni 2027 |
| 100 bis 149 | Alle drei Jahre | 7. Juni 2031 |
| Unter 100 | Keine Pflicht nach der Richtlinie | Mitgliedstaaten können weiter gehen |
Entgeltspannen für Bewerbende und keine Fragen zum bisherigen Gehalt.
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