Rechte & Pflichten · Was wovon abhängt

Manche Pflichten erfüllen Sie nächsten Monat. Andere brauchen erst ein Fundament.

Die vier Pflichten starten nicht am selben Punkt. Entgeltspannen für Bewerbende brauchen Gehaltsbänder; Auskunftsersuchen und Berichte brauchen Gruppen gleichwertiger Arbeit und eine verlässliche Datenbasis.

PflichtWas sie verlangtWas vorher bestehen mussAufwandStart
Vor der Einstellung (Art. 5)Entgeltspanne oder Einstiegsentgelt für Bewerbende; keine Fragen zum bisherigen GehaltGehaltsbänder je Stelle; abgestimmte Formulierungen für das RecruitingGeringSofort
Zugängliche Kriterien (Art. 6)Kriterien für Entgelt, Entgelthöhe und Entgeltentwicklung, objektiv und geschlechtsneutralEin schriftlich festgelegtes Vergütungssystem und eine Entscheidung, wie viel veröffentlicht wirdMittelNach Prüfung des Vergütungssystems
Auskunftsrecht (Art. 7)Eigenes Entgelt und Durchschnittsentgelt nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit, binnen zwei MonatenGruppen gleichwertiger Arbeit, eine verlässliche Datenbasis, ein Antwortprozess mit Verantwortlichen und FristenHochNach der Stellenbewertung
Berichterstattung (Art. 9)Festgelegte Kennzahlen zum Gender Pay Gap, Mittelwert und MedianGruppen gleichwertiger Arbeit, eine verlässliche Datenbasis, eine Kennzahlendefinition und ein FreigabezyklusHochNach der Stellenbewertung

Auskunftsersuchen und Berichte stehen auf demselben Fundament: Gruppen gleichwertiger Arbeit und eine verlässliche Datenbasis. Bauen Sie es einmal.

Wie die Teile zusammenhängen

Abhängigkeiten zwischen den PflichtenDie Stellenbewertung führt zu Gruppen gleichwertiger Arbeit und zu Gehaltsbändern. Gruppen gleichwertiger Arbeit und eine verlässliche Datenbasis speisen die Auskunft nach Art. 7 und die Berichterstattung nach Art. 9. Gehaltsbänder speisen die Angaben für Bewerbende nach Art. 5 und die Kriterien nach Art. 6.StellenbewertungEine verlässlicheDatenbasisGruppen gleich-wertiger ArbeitGehaltsbänderArt. 7AuskunftArt. 9BerichterstattungArt. 5BewerbendeArt. 6Kriterien

Berichtsturnus nach Beschäftigtenzahl

Art. 9 · EUR-Lex

BeschäftigteTurnusErster Bericht
250 und mehrJährlich7. Juni 2027
150 bis 249Alle drei Jahre7. Juni 2027
100 bis 149Alle drei Jahre7. Juni 2031
Unter 100Keine Pflicht nach der RichtlinieMitgliedstaaten können weiter gehen

Die vier Pflichten im Detail

Art. 5

Vor der Einstellung

Entgeltspannen für Bewerbende und keine Fragen zum bisherigen Gehalt.

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Art. 6, 7

Im Arbeitsverhältnis

Zugängliche Kriterien und das Auskunftsrecht.

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Art. 9, 10

Berichterstattung & gemeinsame Entgeltbewertung

Kennzahlen zum Gender Pay Gap und was auf einen Unterschied von mindestens 5 % folgt, der weder begründet noch binnen sechs Monaten behoben ist.

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Art. 10

Betriebsrat

Wo die Arbeitnehmervertretung ins Spiel kommt.

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